Du möchtest Dich gern für einen Kurs oder eine Aktivität anmelden? Teile uns hier mit, für welche Aktivität Du Dich anmelden willst und mit wieviel Personen Du teilnehmen möchtest. Wir melden uns dann gern bei Dir. 

Bitte beachte unsere Teilnahmebedingungen (siehe unten).

Teilnahmebedingungen für Vereinsaktivitäten

1. Anmeldung und Bestätigung
Die Anmeldung für eine Aktivität unseres Vereins gilt als verbindliche Anmeldung. Die Teilnahme und die Pflicht zur Zahlung des Beitrags werden definitiv, sobald wir dir eine schriftliche Bestätigung (per E-Mail oder WhatsApp) zugestellt haben. Sollte eine Aktivität bereits ausgebucht sein, informieren wir dich umgehend und setzen dich auf Wunsch auf die Warteliste.

2. Zahlung

Die Anmeldegebühr kannst du bequem per TWINT (QR-Code unten) oder per Banküberweisung (siehe Kontakt > Bankverbindung) zahlen. Bitte gib den Namen der Aktivität und deinen Namen an, damit wir die Zahlung zuordnen können.

3. Abmeldefristen und Stornogebühren
Eine Abmeldung schickst du uns bitte schriftlich (per E-Mail oder WhatsApp) an die Person, die die Anmeldung bestätigt hat. Da der Verein Kosten für Material, Tickets und Reservationen im Voraus auslegt, gelten bei einer Absage nach dem offiziellen Anmeldeschluss folgende Regeln:

  • Bei Aktivitäten mit einem Beitrag bis CHF 20.–:
    • Bis zum Anmeldeschluss: Kostenlos.
    • Nach Anmeldeschluss bis 48 Stunden vor dem Event: Es wird eine Bearbeitungspauschale von CHF 5.– fällig.
    • Weniger als 48 Stunden vor dem Event oder bei Nichterscheinen: Der gesamte Betrag (100 %) ist geschuldet.
  • Bei Aktivitäten mit einem Beitrag ab CHF 21.– :
    • Bis zum Anmeldeschluss: Kostenlos.
    • Nach Anmeldeschluss bis 7 Tage vor dem Event: 20 % des Beitrags werden einbehalten.
    • Ab 6 Tage bis 48 Stunden vor dem Event: 50 % des Beitrags werden einbehalten.
    • Weniger als 48 Stunden vor dem Event oder bei Nichterscheinen: 100 % des Beitrags werden einbehalten.

3. Ausnahmen und Härtefälle
Die Stornogebühr entfällt komplett, wenn eine Person von der Warteliste nachrückt oder du einen Ersatzteilnehmer findest. Bei Absagen wegen Krankheit oder Unfall entscheidet der Vorstand im Einzelfall kulant über einen Erlass (ein ärztliches Zeugnis kann verlangt werden).

4. Absage durch den Verein
Muss der Verein eine Aktivität (z. B. wegen schlechter Witterung, Krankheit der Leitung oder zu wenigen Anmeldungen) absagen, werden bereits bezahlte Beiträge vollumfänglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

5. Versicherung und Haftung
Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Der Verein übernimmt keine Haftung für Unfälle, Sachschäden oder Diebstahl während der Aktivitäten.